Biker gegen Kinderpornografie und Missbrauch.
Nicht wegsehen, handeln!

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  • Du möchtest B.A.C.A.A. e.V. nicht nur finanziell unterstützen?
  • Du kennst unsere Aufgaben und Zielsetzungen?
  • Du möchtest Dich persönlich einbringen und Deinen Einsatz leisten?
  • Du willst einen Teil Deiner Freizeit opfern?
  • Du willst mit dem nötigen Ernst dabei sein?

Du möchtest Mitglied werden und gemeinsam mit uns für unsere Ziele kämpfen? Wir freuen uns auf jedes neue B.A.C.A.A. e.V.-Mitglied, doch lies Dir bitte vorher noch einmal unsere Ziele durch.


2 Wege B.A.C.A.A. e.V. zu unterstützen


Du kannst, je nach verfügbarer Freizeit, die Vereinsmitglieder bei ihrer Arbeit unterstützen, ohne selbst Mitglied mit allen dazu gehörenden Pflichten zu werden. Auch auf solche Unterstützung sind wir angewiesen, und an diese „Supporter“ werden in Sachen Ernsthaftigkeit und Zuverlässigkeit die gleichen Anforderungen gestellt wie an unsere Mitglieder. Die Verantwortung und die zeitlichen Verpflichtungen sind jedoch deutlich geringer. Viele Mitglieder haben diesen Weg gewählt und haben einmal als Supporter angefangen!
Willst du dann einen Schritt weiter gehen und B.A.C.A.A. e.V.- Mitglied werden? Wir freuen uns auf jedes neue Mitglied, doch lies Dir bitte vorher noch einmal unsere Aufgaben und Zielsetzungen durch.

Um diese Aufgaben und Ziele gemeinsam erfüllen zu können, müssen unsere Mitglieder die notwendigen Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ordentliches B.A.C.A.A. e.V. Mitglied kann werden, wer mindestens 18 Jahre ist.
  2. Ein Mitglied muss vor seiner Aufnahme als Mitglied ein aktuelles polizeiliches erweitertes Führungszeugnis beim Vorstand einreichen. Eintragungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten/Sexualdelikten und des Missbrauchs schließen eine Mitgliedschaft bei B.A.C.A.A. e.V. aus.
  3. Mitglied kann werden, wer die Voraussetzungen zu 1. u. 2. erfüllt und mindestens 1 Jahr zur Probe die Aufgaben eines B.A.C.A.A. e.V.-Mitgliedes wahrnimmt. In dieser Zeit wird dem/der Anwärter/in ein erfahrenes Mitglied als Mentor zur Seite gestellt.
    Der Beurteilung des Mentors wird bei Antrag des Anwärters auf Mitgliedschaft bei einer Jahreshauptversammlung ein gehöriges Maß beigemessen. Im Übrigen gilt die bestehende Vereinssatzung.
  4. Ein Mitglied muss bei den regelmäßigen Veranstaltungen seines B.A.C.A.A. e.V.-Teams teilnehmen – insbesondere bei den Infoständen. Ist dies aus wichtigen Gründen nicht möglich (Arbeit, Familie, etc.), so ist dies der Teamleitung vorab mitzuteilen.
    Die Teilnahme dient der notwendigen Aktualisierung der Vereinstätigkeit!
  5. Ein B.A.C.A.A. e.V.-Mitglied muss mindestens 1 x jährlich an einem organisiertem Seminar zum Umgang mit Missbrauchsopfern teilnehmen.
  6. Ein B.A.C.A.A. e.V.-Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis, welcher ausdrücklich nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist.
  7. Ein Mitglied muss als solches auch nach Außen eindeutig und klar erkennbar sein.
  8. Ein Mitglied soll von einem Opfer, aber auch einem Täter direkt erkannt werden.
    – Siehe Punkt 6. und 7. der Aufgaben und Zielsetzungen von B.A.C.A.A. e.V.

    Ein Mitglied muss sich daher klar von jemandem unterscheiden können, der unsere Support-Ware trägt – denn das könnte auch ein potentieller Täter sein! Ein Mitglied erhält daher ein sich eindeutig von der Support-Ware unterscheidendes Zeichen, das B.A.C.A.A. e.V.-Mitgliedszeichen. Dieses große Mitgliedszeichen wird direkt auf einer Jacke, Hoodie oder einer anderen Oberbekleidung auf dem Rücken getragen.
    Ausnahme:
    Ist ein B.A.C.A.A. e.V.- Mitglied gleichzeitig Mitglied eines Motorradclubs, der das Tragen des B.A.C.A.A. e.V.-Mitgliedszeichens auf dem Rücken ausschließt, ist dies natürlich auch möglich, insofern gewährleistet ist, dass auch dieses Mitglied das gleiche kleine Mitgliedszeichen gut erkennbar öffentlich tragen kann.

    Dieses öffentliche B.A.C.A.A. e.V.-Mitgliedszeichen dient ausschließlich der äußeren Identifikation eines B.A.C.A.A. e.V.-Mitgliedes für alle, Opfer und Täter gleichermaßen und unterscheidet so das B.A.C.A.A. e.V.-Mitglied eindeutig von Trägern der Supportartikel! Das ist insbesondere für Opfer, die bei uns Schutz und Hilfe suchen LEBENSNOTWENDIG!

    Das so beschriebene Mitgliedszeichen ist kein Colour im Sinne der Motorradclubszene, es wird auf Grund des vorab beschriebenen Zusammenhanges auch nicht als solches verstanden. B.A.C.A.A. e.V. ist kein Motorradclub und wird es auch nie sein. Dessen sollte sich ein jeder, insbesondere ein Mitgliedsanwärter, stets bewusst sein!
  9. Scheidet ein Mitglied aus B.A.C.A.A. e.V. aus oder wird einem Mitglied die Mitgliedschaft aberkannt, so hat dieses ehemalige Mitglied den Mitgliedsausweis und das Mitgliedszeichen (beides ist und bleibt Eigentum von B.A.C.A.A. e.V.) unaufgefordert dem Verein unverzüglich auszuhändigen.
Memberpatch Bacaa e.V.

Das Mitgliedszeichen

… wird ausschließlich von B.A.C.A.A. e.V.-Mitgliedern öffentlich getragen. Träger dieses Zeichens vertreten aktiv die Ziele und Aufgaben des B.A.C.A.A. e.V. Die nicht autorisierte Verwendung dieses Zeichens ist ausdrücklich untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

Diese Voraussetzungen mögen für viele eine Hürde darstellen. Das ist aber notwendig und absolut beabsichtigt! Wer sich unseren Aufgaben und Zielen stellen will, steht nicht zuletzt den Opfern gegenüber in der Pflicht diese Voraussetzungen zu erfüllen und seine aktive Bereitschaft zur Hilfe öffentlich darzustellen.